Lehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer
vom 06. bis 10.03. 2023

Die Voraussetzungen:
- Der Fahrlehrer hat innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre hauptberuflich Fahrschülern der Klasse B Unterricht in Theorie und Praxis erteilt.

- Der Fahrlehrer hat ein 5-tägiges Einweisungsseminar nach § 16 FahrlG in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte absolviert.

- Ein Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.

Eine Fahrschule wird unter den folgenden Voraussetzungen als Ausbildungsfahrschule anerkannt:

- Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter ist selbst Ausbildungsfahrlehrer.

- Seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach § 16 Absatz 1 Satz 1 besitzt oder

- die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzt und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis ist.

- Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter hat sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen.

Inhalte im Lehrgang:
Ø  Die Fahrlehrerausbildungsstätten
Ø  Die Fahrlehrerausbildung in Fahrlehrerausbildungsstätten
Ø  Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausbildung von Fahrlehreranwärtern
Ø  Musterausbildungsplan
Ø  Nutzung zeitgemäßer Medien zur Visualisierung
Ø  Prüfung des Fahrlehreranwärters
Ø  Aufgaben des Ausbildungsfahrlehrers
Ø  Qualitätskriterien für praktischen und theoretischen Unterricht
Ø  Der Ausbildungsvertrag
Ø  einzelne Ausbildungssituationen des Fahrlehreranwärters in Theorie-Unterricht, Fahrstunde und FE-Prüfung

Lehrgangs Nr. AF 2101
Dauer des Lehrgangs 5 Tage  

Kosten 575,- € inkl. 5x Mittagessen