Lehrgang zum Ausbildungsfahrlehrer
vom 06. bis 10.03. 2023
Die Voraussetzungen:
- Der Fahrlehrer hat innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre hauptberuflich Fahrschülern der Klasse B Unterricht in Theorie und Praxis erteilt.
- Der Fahrlehrer hat ein 5-tägiges Einweisungsseminar nach § 16 FahrlG in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte absolviert.
- Ein Ausbildungsfahrlehrer darf nur in einer Ausbildungsfahrschule tätig werden.
Eine Fahrschule wird unter den folgenden Voraussetzungen als Ausbildungsfahrschule anerkannt:
- Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter ist selbst Ausbildungsfahrlehrer.
- Seit mindestens zwei Jahren die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis nach § 16 Absatz 1 Satz 1 besitzt oder
- die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzt und seit mindestens zwei Jahren im Besitz der Fahrschulerlaubnis ist.
- Der Inhaber oder der verantwortliche Leiter hat sich in der Vergangenheit als zuverlässig erwiesen.
Inhalte im Lehrgang:
Ø Die Fahrlehrerausbildungsstätten
Ø Die Fahrlehrerausbildung in Fahrlehrerausbildungsstätten
Ø Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Ausbildung von Fahrlehreranwärtern
Ø Musterausbildungsplan
Ø Nutzung zeitgemäßer Medien zur Visualisierung
Ø Prüfung des Fahrlehreranwärters
Ø Aufgaben des Ausbildungsfahrlehrers
Ø Qualitätskriterien für praktischen und theoretischen Unterricht
Ø Der Ausbildungsvertrag
Ø einzelne Ausbildungssituationen des Fahrlehreranwärters in Theorie-Unterricht, Fahrstunde und FE-Prüfung
Lehrgangs Nr. AF 2101
Dauer des Lehrgangs 5 Tage
Kosten 575,- € inkl. 5x Mittagessen